Mitgliedschaft

Beitrittserklärung zur BEG Wolff Energie

Mitglieder aus ganz Österreich können sich als Verbraucher und/oder Einspeiser mit dem jeweiligen Zählwerk anmelden.



Was passiert mit meinem bestehenden Stromvertrag?

Verträge bei bisherigen Energielieferanten und Abnehmern von Überschusseinspeisung bleiben bestehen und man hat auch zukünftig freie Lieferantenwahl. Man ist also nach Aufbrauchen der Energie, welche innerhalb der Gemeinschaft erzeugt wurde, auch weiterhin ohne Einschränkungen durch die gewohnte Versorgung abgedeckt.


Für Einspeiser gilt

Der erzeugte Strom, der nicht selber verbraucht wird, wird der BEG Wolff Energie zur Verfügung gestellt.

Falls innerhalb der BEG Wolff Energie auch nicht alles verbraucht werden konnte, wird die restliche Energie Ihrem Netzbetreiber (z.B. ÖMAG, Kärnten Netze, Wiener Netze) geliefert.

 

Sie erhalten von der BEG Wolff Energie pro Quartal eine Gutschrift und vom Netzbetreiber, vermutlich einmal im Jahr.


Für Verbraucher gilt

Steht Energie von den Einspeisern der BEG Wolff Energie zur Verfügung, wird diese dynamisch (jeder bekommt den gleichen Anteil) an alle BEG Mitglieder, die gerade Strom brauchen, verteilt.

 

Steht keine Energie von der BEG Wolff Energie zur Verfügung, wird der Strom wie bisher von Ihrem Stromlieferanten bezogen.

 

Sie bekommen pro Quartal eine Rechnung von der BEG Wolff Energie und einmal im Jahr eine vom Netzbetreiber (wobei diese mit Vorauszahlungen arbeiten).

Die Stromkostenersparnis wird sich dann erst bei der nächsten Jahresabrechnung des Netzbetreibers bemerkbar machen.